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Detailergebnis zu DOK-Nr. 58443

Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie aus der Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen

Autoren R. Hillen
E. Stöcker-Meier
A. Czerwinski
Sachgebiete 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Lärmbekämpfung 2 (2007) Nr. 1, S. 7-15, 7 B, 2 T, 10 Q

Die Anforderungen der Umgebungslärmrichtlinie stellt das dicht besiedelte NRW vor besondere Anforderungen. Die vorgeschriebene Lärmkartierung - die üblicherweise von den Kommunen getrennt vorgenommen wird - würde einen hohen Aufwand bedeuten. Deshalb wird das Konzept einer übergreifenden und z. T. sogar zentralen Lärmkartierung verfolgt, das die Geodaten des GDI NRW verwendet. Das Konzept wurde vom Kabinett 2006 beschlossen. Inhaltlich beruht das Konzept auf einer geschickten Verknüpfung der vorliegenden vielfältigen Datenquellen; die Ergebnisse werden über www.umgebungslaerm.nrw.de präsentiert. Insgesamt ist festzuhalten, dass das Vorgehen ein fachgerechtes Vorgehen weitgehend sicherstellt, Geld und Arbeit spart, Abstimmungsdifferenzen zwischen Kommunen minimiert und die fristgemäße Bearbeitung erleichtert. Es kann davon ausgegangen werden, dass damit etwa 60 % der anfallenden Kosten in NRW gespart werden und insbesondere künftige Aktualisierungen leichter erstellt werden können.