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Detailergebnis zu DOK-Nr. 58533

Zu den Sorgfaltspflichten der Fahrzeugführer bei mehrspurigen parallelem Abbiegen nach rechts (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.12.2006 - VI ZR 75/06)

Autoren
Sachgebiete 3.9 Straßenverkehrsrecht

Verkehrsrechtliche Mitteilungen 54 (2007) Nr. 4, S. 25

Sind für das Abbiegen nach rechts von einer Autobahn in eine andere Straße im Einmündungsbereich durch zwei Richtungspfeile zwei Fahrstreifen vorgesehen, müssen parallel auf diesen Fahrstreifen fahrende Fahrzeuge ihre Spur auch im Bereich dieser Straße beibehalten. Sie dürfen nur auf den anderen Fahrstreifen wechseln, wenn dies ohne Beeinträchtigung der auf diesen Streifen fahrenden Fahrzeuge möglich ist. Dies gilt auch für den auf dem rechten Fahrstreifen fahrenden Verkehrsteilnehmer. Für ihn gilt auch nach der Einmündung in eine andere Straße das Rechtsfahrgebot.