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Detailergebnis zu DOK-Nr. 58989

FFH-Verträglichkeitsprüfung bei der Straßenplanung (Urteil des BVerwG vom 17.1.2007 - 9 A 20/05)

Autoren
Sachgebiete 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 26 (2007) Nr. 9, S. 1054-1074

§ 1 II FStrAbG schließt grundsätzlich aus, die gesetzliche Bedarfsplanung unter dem Blickwinkel fachlich zu überprüfen, ob eine andere Verkehrsprognose vorzugswürdig sein könnte. Trotzdem kann ein für ein derartiges Vorhaben erlassener Planfeststellungsbeschluss daraufhin überprüft werden, ob die für dieses Vorhaben streitenden Gemeinwohlinteressen sich gegenüber den widerstreitenden Belangen, die durch die FFH-Richtlinien geschützt sind, durchsetzen können. Mit Blick auf die Erhaltungsziele des FFH-Gebiets stellt allein der günstige Erhaltungszustand der geschützten Lebensräume und Arten ein geeignetes Bewertungskriterium für die Frage dar, ob ein Straßenbauvorhaben das Gebiet erheblich beeinträchtigt. Wenn durch Schutz- und Kompensationsmaßnahmen gewährleistet ist, dass ein günstiger Erhaltungszustand stabil bleibt, erlaubt dieses Schutzkonzept die Zulassung des Vorhabens.