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Detailergebnis zu DOK-Nr. 59399

Berücksichtigung besonders und streng geschützter Arten bei der Straßenplanung in Nordrhein-Westfalen / Consideration of listed species in Northrhine-Westphalian road planning

Autoren W. Stein
M. Bauckloh
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

UVP-report 21 (2007) Nr. 3, S. 175-177, 13 Q

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen.NRW), zuständig für Planung, Bau und Betrieb der Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen, hat bereits im Jahr 2004 eine erste Arbeitshilfe zur Berücksichtigung des Artenschutzes verfasst. Im August 2006 hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW seinen Niederlassungen die überarbeitete Arbeitshilfe an die Hand gegeben, wie auf die deutschen und europarechtlichen Vorschriften zum Artenschutz bei der Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien und Landschaftspflegerischen Begleitplänen zu Straßenbauvorhaben reagiert werden muss. Diese Arbeitshilfe wurde 2007 im Zusammenhang mit der vorgesehenen Novelle des BNatSchG aktualisiert und den neuen Rechtsentwicklungen angepasst. Der Aufsatz beschreibt den Inhalt dieser Ergänzung sowie ein vereinfachtes Vorgehen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie. Die Überarbeitung der ersten Version entstand vor allem auf Grundlage des Entwurfs des Guidance documents der Kommission zum Artenschutz (EU-Komission 2006) und der entsprechenden Hinweise der LANA (LANA 2006). Sie entstand unter fachlicher Beratung der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten und unter Beteiligung der Höheren Landschaftsbehörden in NRW, ist bis heute die wesentliche Grundlage für die Erstellung von Artenschutzbeiträgen zu Umweltverträglichkeitsstudien und Landschaftspflegerischen Begleitplänen und hat sich mittlerweile bei Straßenplanungen einigen Planfeststellungsverfahren bewährt.