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Detailergebnis zu DOK-Nr. 59440

Die neue ATV DIN 18318 als Ausschreibungsgrundlage

Autoren N. Kurth
Sachgebiete 11.4 Pflaster- und Plattenbefestigungen

Kolloquium Kommunale Straßen: 22. und 23. März 2007 in Fulda. Köln: FGSV Verlag, 2008, CD-ROM (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 002/87) S. 5-12, 2 B, 7 Q

Die ausgeschriebene Leistung muss nach VOB A § 9 eindeutig und umfassend beschrieben werden. Die VOB ist mit den Teilen A, B und C jedoch nur dann verbindliche Ausschreibungs- und Vertragsgrundlage, wenn sie zwischen AG und AN vereinbart wurde. Sie gilt entsprechend EG-Baukoordinierungsrichtlinie generell für öffentliche Auftraggeber. Allerdings sind die Anforderungen der ATV DIN 18318 "Verkehrswegebauarbeiten - Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen" auch bei privaten Bauvorhaben ohne Vereinbarung der VOB in jedem Fall Ausführungsgrundlage, da sie als allgemein anerkannte Regeln der Technik einzustufen sind. Sie basieren auf Erfahrungen der Praxis und Erkenntnissen wissenschaftlicher Untersuchungen. Die Beachtung der Vorgaben der ATV bei der Ausschreibung und Ausführung erspart frühe Schäden und unter Umständen langwierige und teure Rechtsstreitigkeiten.