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Detailergebnis zu DOK-Nr. 59570

Die Straßenbauverwaltung in Deutschland

Autoren K. Bauer
Sachgebiete 1.0 Allgemeines

Straße und Autobahn 59 (2008) Nr. 3, S. 154-163, 6 B

Im föderalistischen Deutschland haben die Gebietskörperschaften Bund, Länder, Kreise, Gemeinden (einschließlich Städte) jeweils eigene Straßen. Die Verwaltung der Straßen liegt oft nicht bei dem jeweiligen Straßenbaulastträger. Dies ist insbesondere beim Bund der Fall, der nur die sogenannte Sachkompetenz hat (Eigentum, Finanzierung; Grundsatzentscheidungskompetenz). Der Bund hat im Verhältnis zu dem großen Aufgabenumfang für Straßenbau nur eine geringe Personalausstattung im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - dort in der Abteilung S "Straßenbau, Straßenverkehr" - sowie in den nachgeordneten Institutionen Bundesanstalt für Straßenwesen und Bundesamt für Güterverkehr. Die Bundesfernstraßen werden im Auftrag des Bundes durch die 16 Länder verwaltet, denen die sogenannte Fachkompetenz übertragen ist. Die 16 Länder haben dabei oft sehr voneinander abweichende Verwaltungsstrukturen entwickelt, die sich im Wesentlichen auf 5 Grundmuster stützen. Die Tendenz einzelner Länder, vermehrt diese Aufgaben auf die kommunale Ebene zu übertragen, ist nicht unbedenklich.