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Detailergebnis zu DOK-Nr. 59697

Integrierte VEP - Anspruch und Wirklichkeit

Autoren G.-A. Ahrens
Sachgebiete 5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung)

100 Jahre DVWG: 1908-2008. Hamburg: DVV Media Group, 2008, S. 147-153, 6 B, 14 Q

Die Verkehrsentwicklungsplanung (VEP) ist eine nicht durch Gesetze und Verordnungen geregelte informelle Planung. Sie wird definiert als vorausschauende systematische Vorbereitung und Durchführung von Entscheidungsprozessen mit der Absicht, die Ortsveränderungen in einem Planungsraum durch siedlungsstrukturelle, bauliche, betriebliche, ordnungs-, preis-, tarifpolitische und informative Maßnahmen im Sinne bestimmter Ziele zu beeinflussen. Sie wird in der Regel als interdisziplinäre Aufgabe ausgerichtet auf die Zukunft sowie als kontinuierlicher, iterativer und nachvollziehbarer Prozess verstanden und eingeteilt nach Planungsebenen (Bundes-, Landes-, regionale und kommunale Verkehrsplanung) durchgeführt (vgl. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (1985)). Im Rahmen dieses Beitrags wird primär die regionale und kommunale Verkehrsplanung angesprochen.