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Detailergebnis zu DOK-Nr. 59933

Die neuen TL und ZTV für Schichten mit hydraulischen Bindemitteln und Betondecken

Autoren W. Eger
Sachgebiete 8.5 Hydraulisch gebundene Tragschichten
11.3 Betonstraßen

Straße und Autobahn 59 (2008) Nr. 6, S. 325-3332, 14 B, 6 Q

Seit dem Jahr 2001 wurde am neuen Regelwerk für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton gearbeitet. Inzwischen liegen die abschließenden Entwürfe für die neuen Technischen Lieferbedingungen und die neuen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen vor und stehen unmittelbar vor der Herausgabe. Notwendig wurde die Neuherausgabe der Regelwerke aufgrund der für die Bauweise einschlägigen mandatierten Euronormen für Gesteinskörnungen und den inzwischen ebenfalls vorliegenden nicht mandatierten Euronormen für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton. Die Überarbeitung der Vorschriften für den Betonstraßenbau hatte aber auch das Ziel, notwendige Anpassungen seit der Herausgabe der ZTV Beton-StB 01 aufgrund praktischer Erfahrungen und inzwischen gewonnener Erkenntnisse aus aktuellen Forschungsvorhaben in das Regelwerk aufzunehmen. Mit dem neuen Regelwerk werden alle Regelungen für die hydraulisch gebundenen Bauweisen zu einem Vorschriftenwerk zusammengeführt. Das neue Regelwerk gliedert sich in drei Teile: (1) Für die Lieferung der Baustoffe und Baustoffgemische werden die "Technischen Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton", die TL Beton-StB 07 bindend. (2) Für die eigentliche Herstellung werden die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton" (ZTV Beton-StB 07) maßgebend. (3) Sämtliche Prüfungen werden in den "Technischen Prüfvorschriften für Baustoffe und Baustoffgemische und die fertige Leistung von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton", den TP Beton-StB 08 zusammengeführt.