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Detailergebnis zu DOK-Nr. 59997

Anmerkungen zur Lärmkartierung im Zuge der Umgebungslärmrichtlinie: Lärmkartierung ist ein notwendiger, jedoch nicht hinreichender Schritt für einen umfassenden Lärmschutz

Autoren K. Genuit
A. Fiebig
Sachgebiete 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Lärmbekämpfung 3 (2008) Nr. 4, S. 151-157, 8 B, 30 Q

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie, mit der erstmals eine flächendeckende Erstellung von Lärmkarten, die gezielte Identifikation von Lärmschwerpunkten sowie eine Ausarbeitung von Lärmaktionsplänen initiiert wurde, stellt einen wichtigen Schritt in Richtung eines übergreifenden und harmonisierten Schutzes der Bevölkerung vor Umgebungslärm dar. Dies ist unbestritten ein wesentlicher Fortschritt im Bereich des Lärmschutzes. Im Hinblick auf die Umsetzbarkeit der in der Umgebungslärmrichtlinie mit Fristen versehenen Aufgaben wurden Vereinfachungen zugestanden und diverse Einschränkungen definiert. Die Durchführung von Messungen gilt als nicht erforderlich und wird nicht oder nur eingeschränkt empfohlen, die Verwendung berechneter Mittelungspegel in den Lärmkarten ist vorgegeben, spezielle Beurteilungszu- und -abschläge werden nicht vergeben, die Umsetzung der Lärmaktionspläne ist nicht zeitlich terminiert etc. Trotz erster aussichtsreicher Schritte muss weiterhin intensiv bezüglich verbesserter Bewertungsmethoden geforscht werden, um einen effektiven und nachhaltigen Lärmschutz gewährleisten zu können. Einige Ansätze, die über die bestehenden Verfahren der Lärmkartierungen hinausgehen, werden im Folgenden kurz diskutiert, um einer Stagnation im Methodendiskurs aufgrund der gegenwärtigen Aktivitäten und Maßnahmen im Immissionsschutz vorzubeugen.