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Detailergebnis zu DOK-Nr. 60049

Europäische Normung gefährlicher Inhaltsstoffe

Autoren H. Motz
Sachgebiete 9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung

Straße und Autobahn 59 (2008) Nr. 7, S. 403-409, 4 B, 3 T, 9 Q

Die Europäische Kommission hat im Mandat M/366 die Grundzüge festgelegt, auf welche Weise die wesentliche Anforderung Nr. 3 "Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz" zukünftig in der 2. Normengeneration von Baustoffnormen umgesetzt werden kann. Es wurde daher im Jahr 2006 der CEN/TC 351 "Dangerous Substances" unter der Leitung der Niederlande gegründet. Um dessen Tätigkeiten von Seiten des CEN/TC 154 "Gesteinskörnungen" und des CEN/TC 227 "Straßenbaustoffe" frühzeitig mitgestalten zu können, haben diese jeweils ein Spiegelgremium TC 154/TG 13 und TC 227/WG 6 gegründet, welche auf gemeinsamen Sitzungen Vorschläge, u. a. zur zukünftigen Einteilung der Baustoffe in die Gruppen WT, WFT und FT erarbeitet. Voraussetzung zur Einteilung wird die Zuordnung der Baustoffe zu Expositionskategorien, z. B. ungebundene oder gebundene Anwendung sein. Zur Abschätzung der Auswirkungen des Baustoffeinsatzes auf die Umwelt werden Prüfverfahren auf der Basis bereits in den europäischen Ländern bestehender Normen entwickelt, die es zu harmonisieren gilt. Die Einteilung in die Klassen WT, WFT und FT kann nicht ohne Grenzwerte erfolgen, die aber in allen Fällen national festzulegen sind. Die Spiegelgremien haben daher unter Zugrundelegung der "Indicative List" und der Anforderungen des niederländischen Baustoffbeschlusses beispielhaft Vorschläge erarbeitet, welche Produktgruppen welchen Klassen zugeordnet werden können und welche Stoffe für diese Bewertung relevant sind. Das entsprechende Konzept wurde dem CEN/TC 351 im Oktober 2007 vorgestellt.