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Detailergebnis zu DOK-Nr. 60440

Luftreinhalteplanung im Land Brandenburg: Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinien

Autoren
Sachgebiete 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht

Potsdam: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, 2007, 54 S., 31 B, 11 T, 15 Q

Die Europäische Kommission hat mit der Rahmenrichtlinie 96/862/EG eine neue Grundlage für die einheitliche Bewertung und Kontrolle der Luftqualität geschaffen. In Tochterrichtlinien werden die Luftqualitätskriterien in Form von Grenzwerten sowie die Mess- und Beurteilungsverfahren festgelegt. Es erfolgte damit eine deutliche Verschärfung der bis dahin geltenden Grenzwerte. Aufgrund der seit Mitte der 90er Jahre deutlich verbesserten Luftqualität im Land Brandenburg, z. B. bei der Verringerung der SO2-Belastung, hatte die geänderte Gesetzgebung vor allem Auswirkungen auf die Bewertung und Bekämpfung von Feinstaub (PM10). War in einer Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des Grenzwerts für Feinstaub (PM10) am 1. Januar 2005 der Grenzwert und Toleranzmarge überschritten, musste nach § 47 Abs.1 BImSchG ein Luftreinhalteplan aufgestellt werden. In diesem Bericht werden die Erfahrungen der vier aufgestellten Luftreinhaltepläne im Land Brandenburg ausgewertet. Die Auswertung der Immissionsmessdaten zeigt, dass eine Gefahr der Grenzwertüberschreitung in Städten des Landes Brandenburg üblicherweise nur bei starker Verkehrsbelastung an dicht bebauten Straßen auftritt. Die Gefahr der Überschreitung besteht am ehesten für den Kurzzeit-Grenzwert für Feinstaub (PM10). Es ist aus Trendanalysen zu erkennen, dass mittelfristig ohne immissionsmindernde Maßnahmen die hohen Immissionsbelastungen im Straßenraum andauern.