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Detailergebnis zu DOK-Nr. 60500

Wiederverwenden von Asphalt: neues Regelwerk weist den Weg nach vorn

Autoren
Sachgebiete 9.1 Bitumen, Asphalt
9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe

Bonn: Deutscher Asphaltverband (DAV), 2008, 55 S., zahlr. B

Das Wiederverwenden von Asphalt wird in Deutschland in wirtschaftlich nennenswerten Größenordnungen systematisch seit dem Jahre 1978 betrieben. Im Jahre 1988 wurde der damalige Stand der Technik in der Schriftenreihe des DAV unter dem Titel "Asphalt - der Baustoff für die Wiederverwendung" erstmalig vorgestellt, im Jahre 1997 erfolgte eine Überarbeitung mit dem Titel "Asphalt - der Baustoff zum Wiederverwenden". Seit dem Erscheinen des letzten Leitfadens haben sich die Verfahren zum Wiederverwenden von Asphalt stetig weiterentwickelt. Quantitativ wurden Fortschritte bei der Erhöhung der Wiederverwendungsanteile in den unterschiedlichen Asphaltarten erzielt, qualitativ wurde Wert auf das höchstwertige Wiederverwenden der rückgewonnenen Ausbauasphalte gelegt. Neben den maßgeblich durch wachsende Erfahrung im Umgang mit Ausbauasphalt begründeten Fortschritten eines Jahrzehnts wurde eine Neufassung notwendig wegen neuer rechtlicher Grundlagen, neuer Erkenntnisse der Forschung und neuer Ausführungsvorschriften, insbesondere der Technischen Lieferbedingungen für Asphaltgranulat (TL AG-StB 06), der Technischen Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen (TL Asphalt-StB 07) und der Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau (TL Gestein-StB 07).