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Detailergebnis zu DOK-Nr. 60923

Gesetzmäßigkeiten des Anlieferverkehrs / Caractéristiques du transport de livraison / Characteristics of delivery transports (Forschungsauftrag SVI 1999/328)

Autoren K. Dörnenburg
T. Haas
L. Papke
Sachgebiete 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen)
5.21 Straßengüterverkehr

Zürich: Schweizerischer Verband der Straßen- und Verkehrsfachleute (VSS), 2008, XIII, 47 S., zahlr. B, T, 37 Q, Anhang (Bundesamt für Straßen (Bern) H. 1225)

Ziel der Schweizer Forschungsarbeit war es, die Gesetzmäßigkeiten des Anlieferverkehrs zu erfassen und daraus Kenngrößen für die Planung von Bauobjekten, Arealüberbauungen und Entwicklungsgebieten abzuleiten. Da der Anlieferverkehr bzw. der Güterverkehr sehr vielfältig ist, musste der Untersuchungsgegenstand eingegrenzt werden. Es wurden Güterverkehrsströme von und zu Anlagen der Produktion, der Distribution und des Verkaufs untersucht, wobei im letzten Fall der Anlieferverkehr im Detailhandel oder für ganze Stadtzentren nicht berücksichtigt wurde. Im Zentrum der Untersuchungen stand der Straßenverkehr, wobei Fahrten von schweren Güterfahrzeugen (Lasten- und Sattelzüge sowie Lastwagen) wie auch von Lieferwagen berücksichtigt wurden. Der Schienengüterverkehr wurde nicht explizit untersucht, wohl aber seine Auswirkungen auf den Straßengüterverkehr. Um die Daten zusammenzutragen, wurden folgende Untersuchungsmethoden verwendet: Literaturrecherche, Expertengespräche, schriftliche Befragungen und Zusatzerhebungen. Die Erwartung, dass sich im Rahmen dieser Forschungsarbeit eine Reihe von aussagekräftigen Kennziffern zum Anlieferverkehr zusammentragen ließe, wurde teilweise erfüllt. Es wurde aber bei jedem Expertengespräch klarer, dass die Anzahl der Kriterien, die die Charakteristika des Anlieferverkehrs beeinflussen, viel zu groß war, um exakt abgegrenzte Kennzahlen festlegen zu können. Auch die schriftliche Umfrage konnte diesen Umstand nicht grundlegend ändern. Auch hier zeigte sich eine starke Streuung der Kennwerte, die nicht immer schlüssig erklärt werden konnte.