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Detailergebnis zu DOK-Nr. 60935

Die neuen Richtlinien für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen (RE)

Autoren T. Räder-Grossmann
Sachgebiete 5.10 Entwurf und Trassierung

Straßenverkehrstechnik 53 (2009) Nr. 4, S. 201-208, 9 B

Für die Entwurfsaufstellung von Straßenbauvorhaben gelten die "Richtlinien für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau" (RE). Seit Einführung mit letzter Ausgabe 1985 haben sich die Planungs- und Genehmigungs- sowie die Verwaltungsprozesse für Straßenbaumaßnahmen wesentlich weiterentwickelt. Änderungen erfolgten in allen relevanten Rechtsgebieten, im technischen Regelwerk und im Kostenmanagement. Zur Berücksichtigung der Änderungen sind zwischenzeitlich zahlreiche ergänzende Festlegungen zu Entwurfsunterlagen getroffen worden, die zusätzlich zu den RE zu beachten sind. Es ist deshalb notwendig geworden, die Vorgaben der RE zu aktualisieren. Auf Veranlassung des BMVBS hat die Bundesanstalt für Straßenwesen das Forschungsprojekt "Überarbeitung der Richtlinien für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau" eingerichtet. Ziel war die Neufestlegung aller im Planungs- und Genehmigungsprozess aufzustellenden Unterlagen, die Festlegung der dem Bund zum Gesehenvermerk vorzulegenden Unterlagen sowie die Gestaltung des Abstimmungsprozesses zwischen Bund und Ländern. Der Anwendungsbereich der RE wird nunmehr erweitert. Zukünftig wird die Beurteilung von Straßenplanungen von der Vorplanung bis zum Genehmigungsverfahren ermöglicht. Die RE bilden zukünftig ein die Planungs- und Verwaltungsabläufe flexibel unterstützendes Baukastensystem. Es wird eine Neustrukturierung der zukünftig 24 Entwurfsunterlagen in 4 Teile vorgenommen. Die Inhalte der Unterlagen werden teilweise neu gefasst. Berücksichtigt werden insbesondere die Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung und an das Planfeststellungsverfahren. Die Entwicklung des technischen Regelwerks wird durch verbesserte technische Begründungen, Nachweise der Verkehrsqualität und der Verkehrssicherheit berücksichtigt. Dabei enthalten die neuen RE wiederum Verzeichnisse der Entwurfsunterlagen und Muster für die Gliederung des Erläuterungsberichts getrennt für Voruntersuchung, Vorentwurf und Feststellungsentwurf jeweils mit inhaltlichen Vorgaben.