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Detailergebnis zu DOK-Nr. 61013

Vergaberecht für öffentliche Aufträge: VgV, Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge / GWB, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Auszug) (Stand 20. April 2009)

Autoren
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung

Köln: FGSV Verlag, 2009, 35 S. (Hrsg.: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) (FGSV 026). - ISBN 978-3-939715-94-8

Der FGSV Verlag hat in einem Zusammendruck die aktuelle "Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)" sowie den relevanten Auszug aus dem "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)" aufgelegt, einschließlich der Änderungen durch das "Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts" vom 20. April 2009. Öffentliche Aufträge werden von Bund, Ländern, Gemeinden und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts vergeben. Sie unterliegen besonderen Bestimmungen; hierzu gibt es besondere Vorschriften. In Deutschland sind das 1.) Die "VOB, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", die wiederum in die Teile A, B und C gegliedert sind (siehe hierzu FGSV 024). Die VOB hieß bis zum Jahr 2002 "Verdingungsordnung für Bauleistungen". 2.) Die "VOL, Verdingungsordnung für Leistungen", die wiederum in die Teile A (VOL/A) und B (VOL/B) gegliedert ist. 3.) Die "VOF, Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen" (siehe FGSV 023). Die VOF ergänzt die Vergabeordnung. Die VgV ist nach der Verkündung im BGBl (I, S 2334) am 1. November 2006 in Kraft getreten. Gleichzeitig sind jetzt anzuwenden: die neue VOB/A 2006, die VOL/A 2006 sowie die VOF 2006 (siehe FGSV 023). Die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung) verpflichtet die öffentlichen Auftraggeber ab einer bestimmten Auftragshöhe zur Anwendung der Verdingungsordnungen. Das "GWB, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen" gilt als die Zentralnorm des deutschen Kartell- und Wettbewerbsrechts. Der vierte Teil des Kartellgesetzes (GWB, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) enthält die allgemeinen Grundsätze der öffentlichen Auftragsvergabe und regelt das Verfahren zur Nachprüfung der Vergabeverfahren. Mit dem "Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts" vom 20. April 2009 wurden umfangreiche Änderungen für das "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB)" sowie die "Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)" wirksam. Der FGSV Verlag hat sämtliche Änderungen eingearbeitet und legt den bereinigten Wortlaut für das GWB und die Vergabeverordnung vor. Der Titel ersetzt die Vorgängerausgabe von 2006.