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Detailergebnis zu DOK-Nr. 61073

Aufstellung von Lärmaktionsplänen - Rückblick nach vorne: was können wir lernen?

Autoren J. Richard
Sachgebiete 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Lärmbekämpfung 4 (2009) Nr. 3, S. 108-115, 5 B, 11 Q

Zum 18. Juli 2008 sollten die Lärmaktionspläne gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) vorliegen. Das haben in Deutschland nur sehr wenige zuständige Behörden geschafft. Viele Bundesländer haben deshalb Karenzzeiten bis Ende 2008 gewährt. Doch auch Anfang 2009 sind noch lange nicht alle Lärmaktionspläne fertig. Einzelne Gemeinden haben aus unterschiedlichen Gründen, die von Rebellion gegen die Umgebungslärmrichtlinie bis zu verwaltungsinterner Arbeitsüberlastung reichen, noch gar nicht angefangen. Viele Lärmaktionspläne sind unter zeitlichem Stress entstanden und manches ist nicht so geworden, wie es sich die Bürger und teilweise auch die zuständigen Behörden gewünscht hätten. Es stellt sich damit die Frage, was kann man aus der ersten Phase der Lärmminderungsplanung für die zweite Phase lernen? Was kann in der Verfahrenskette verbessert werden? Der Aufsatz versucht hierauf Antworten zu finden. Rechtssichere Verfahren zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit sind eine weitere, weitgehend offene Frage von erheblicher Bedeutung.