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Detailergebnis zu DOK-Nr. 61386

Nur-Autostraße Düsseldorf-Duisburg-Essen - Preisaufgabe 1931 der Fachabteilung Bau-Ingenieurwesen, Technische Hochschule Berlin, Kennwort "Micky Maus fährt aus": Wettbewerbsbeitrag von Max-Erich Feuchtinger

Autoren
Sachgebiete 0.1 Straßengeschichte
5.1 Autobahnen

Ausgabe 1931, Faksimile 2009. - Köln: FGSV Verlag, 2009, 72, VI S., zahlr. B, T, Q (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV G 101). - ISBN 978-3-939715-99-3. - Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/g-101

An der Technischen Hochschule zu Berlin, wie die TU Berlin bis 1946 hieß, war es üblich, dass jede Fakultät für ihre Studierenden einen Jahreswettbewerb zu einem aktuellen technischen Thema auslobte. Die "Preisaufgabe der Fachabteilung für Bau-Ingenieurwesen für das Jahr 1930/31" betraf Linienführung und Entwurf der "Nur-Autostraße von Düsseldorf nach dem Ruhrgebiet im Bereich von Ratingen". Die Lösungen waren - versiegelt und mit einem Kennwort versehen - bis zum 1. Mai 1931 im Fakultätenbüro der Hochschule abzuliefern. Der Geburtstag des einflussreichen Verkehrsingenieurs, beratenden Ingenieurs und Hochschullehrers Professor Dr.-Ing. habil. Max-Erich Feuchtinger jährt sich am 9. September 2009 zum hundertsten Mal, sein Todestag am 20. Juni 2010 zum fünfzigsten Mal. Auch Max-Erich Feuchtinger hat sich an der Preisaufgabe beteiligt und gewinnt sie. Beide Jahrestage geben Anlass zur Herausgabe dieses nun vorliegenden ansprechenden Faksimiles durch die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Ver-kehrswesen. Das Micky Maus-Logo und das Kennwort Feuchtingers für die Preisaufgabe (Micky Maus fährt aus) geben eine Kostprobe seines Humors. Die 92-seitige Schrift enthält neben dem Textteil und zehn Plänen ein Nachwort der Herausgeber, die Hochschullehrer Karl-Heinz Schaechterle und Wolfgang Wirth. Trotz ihres entwurfstechnischen Tiefgangs hat Feuchtingers Ausarbeitung eine umfassende sachliche Breite: Neben einer verkehrs- und stadtplanerischen Analyse enthält sie die beispielhafte Dimensionierung eines Kreuzungsbauwerks, eine Kosten-/Nutzenoptimierung der Straßenbefestigung, ein baubetriebliches Konzept, eine Schätzung der Projektkosten - ja, sogar einen Finanzierungshinweis. Auch der Umweltschutz kommt zu seinem Recht: Der letzte Punkt einer Auflistung von Zweckbestimmungen "dieser Autostraße wie jede[r] andere[n] Nur-Autostraße" lautet "Vermeidung schädlicher Einwirkungen des Kraftfahrzeugs während der Fahrt durch Lärm, Erschütterung usw."