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Detailergebnis zu DOK-Nr. 61619

Verbesserung der biologischen Vielfalt in Fließgewässern und ihren Auen: Ergebnisse des F + E-Vorhabens "Verbesserungsmöglichkeiten für die biologische Vielfalt in ausgebauten Gewässerabschnitten" (FKZ 3507 85 050-K 1) vom 19. November 2007 bis 31. M ärz 2009

Autoren A. Wurzel
U. Borchers
M. Drews
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Bonn: Deutscher Rat für Landespflege (DRL), 2009, 160 S., 54 B, 26 T, zahlr. Q (Schriftenreihe des Deutschen Rates für Landespflege H. 82)

Die europäischen Vorgaben Vogelschutzrichtlinie, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Wasserrahmenrichtlinie, deren Umsetzung in nationales Recht sowie die nationalen Strategien zur Nachhaltigkeit und zur biologischen Vielfalt haben die Möglichkeiten für den gezielten Aufbau gewässerorientierter durchgängiger Biotopverbünde deutlich verbessert. Die Umsetzung dieser Vorgaben in Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen bzw. Managementplänen der Länder gehört derzeit zu den wichtigsten Handlungsfeldern von Wasserwirtschaft und Naturschutz. Der Deutsche Rat für Landespflege hat 2008 mit dem Konzept der "Strahlwirkung" einen Beitrag zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie vorgelegt. Er geht davon aus, dass naturnahe Gewässerabschnitte (Strahlursprünge) eine positive Wirkung auf den ökologischen Zustand angrenzender, weniger naturnaher Abschnitte im Oberlauf bzw. Unterlauf (Strahlweg) besitzen. In dem hier vorgelegten Vorhaben entwickeln der Deutsche Rat für Landespflege und seine Partner von der Universität Duisburg-Essen, dem Forschungsinstitut und Naturmuseum Senckenberg und dem Umweltbüro Essen den Ansatz der Strahlwirkung weiter. Das Konzept des Biotop- und Trittsteinverbunds wird auf die Fließgewässer übertragen und der terrestrische Bereich entlang der Fließgewässer stärker einbezogen. Damit fügt sich das Vorhaben in eine Reihe in jüngerer Zeit abgeschlossener und noch laufender Projekte auf Bundesebene ein, die sich gleichfalls mit den Themenkomplexen Renaturierung, Flussauen und ihrer Bewertung sowie Flussauen und Wasserrahmenrichtlinie auseinandersetzen, und ergänzt diese.