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Detailergebnis zu DOK-Nr. 61735

UVP-Leitfaden: Prüfung der Umweltverträglichkeit bei Straßenbauvorhaben

Autoren
Sachgebiete 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Dresden: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit, 2009, 47 S., T

Für den Bau einer sonstigen Bundesstraße ist nach Nr. 14.6 der Anlage 1 zu § 3 UVPG eine allgemeine Einzelfallprüfung nach § 3 c UVPG erforderlich. Staats- und Kreisstraßen dürfen nur nach vorheriger Planfeststellung gebaut oder geändert werden, für Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen muss ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist (vgl. § 39 Abs. 1 SächsStrG). Damit ist das Planfeststellungsverfahren in der Regel das spezifische Trägerverfahren für die förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung. Die in den vorliegenden Kapiteln gegebenen Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung sind deshalb auf das Planfeststellungsverfahren gem. § 17 FStrG bzw. gem. § 39 SächsStrG ausgerichtet. Die Hinweise sind jedoch auch als Orientierungshilfe bei der Umweltverträglichkeitsprüfung im Linienbestimmungsverfahren gem. § 16 Abs. 1 FStrG und im Raumordungsverfahren gem. § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 15 ff. Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) heranzuziehen.