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Detailergebnis zu DOK-Nr. 61824

Verträglichkeit der Abdichtungssysteme der Bauart 1 nach den ZTV-ING 9-4 mit temperaturreduziertem Gussasphalt

Autoren M. Eilers
M. Staeck
Sachgebiete 15.7 Brückenbeläge, Abdichtungen

Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW, 2009, 24 S., 11 B, 3 T, 7 Q (Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMVBS, Bonn) H. 1022). - ISBN 978-3-86509-933-4

Im Rahmen des Forschungsprojekts sollte geklärt werden, wie sich die Abdichtungssysteme der Bauart 1 bei der Verwendung von Gussasphalt mit Einbautemperaturen von 180, 200, 220 und 240 °C verhalten. Bei den mit einer Einbautemperatur von 180 °C hergestellten Probekörpern liegen die Abreißfestigkeiten im Mittel bei 0,52 N/mm². Bei den mit 200 °C hergestellten Probekörpern ergeben sich Abreißfestigkeiten von im Mittel 0,62 N/mm², bei den mit 220 °C hergestellten Probekörpern von im Mittel 0,66 N/mm² und bei den mit 240 °C hergestellten Probekörpern von im Mittel 0,64 N/mm². Die Abreißwerte liegen damit geringfügig unter den aus den Erfahrungen der Vergangenheit erwarteten Werten, jedoch ausreichend über den Anforderungen in den Regelwerken. Für die zwischen 200 °C und 240 °C hergestellten Probekörper ergeben sich keine erkennbaren Unterschiede in den festgestellten Abreißfestigkeiten, die Unterschiede liegen innerhalb der Messgenauigkeiten. Unter ansonsten günstigen Einbaubedingungen sollte der Gussasphalteinbau mit einer Einbautemperatur von größer gleich 200 °C zu ausreichenden Abreißfestigkeiten zwischen der Schutzschicht und der Pufferschicht führen. Eine gewisse Vorsicht ist geraten, wenn die Einbaubedingungen, vor allem die Temperatur der Unterlage, ungünstig sind. Gegebenenfalls ist dann eine höhere Einbautemperatur des Gussasphalts zu wählen.