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Detailergebnis zu DOK-Nr. 61961

Der Busanhänger ist zurück

Autoren J. Burmeister
Sachgebiete 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Verkehr und Technik 63 (2010) Nr. 1, S. 21-28, 14 B, 1 Q

Sicherheitsprobleme und Gesetzes-Harmonisierungen bei der Länge von Kfz-Gespannen führten 1956 zu einem Verbot von Busanhängern, das 1960 in Kraft trat. Ende der 90er Jahre kam es zu einem Wiederaufleben des Themas Busanhänger. Insbesondere auf Verbindungen, die im Tagesverlauf stark schwankende Fahrgastzahlen aufweisen, ergeben sich für Buszüge deutliche Vorteile gegenüber anderen Betriebsformen (wie leichte Anpassung der Beförderungskapazitäten). Weitere Vorteile eines Buszugs gegenüber einem Gelenkbus liegen neben dem niedrigeren Energieverbrauch außerhalb der Spitze auch in geringeren Wartungs- und Reinigungskosten. Auf dem deutschen Markt sind derzeit zwei Unternehmen vertreten (Göppel-Bus mit einem "Miditrain" und einem "Maxitrain" mit einer Buszuglänge von 17,7 bis 20,2 m bzw. 21,2 bis 23,0 m und Hess AG mit "BusZug7" und "BusZug31" mit Buszuglängen von rund 13 m bzw. 23,2 m). Als technische Details werden das Sicherheitskonzept und die elektro-hydraulische Lenkung beschrieben. Einsätze in Deutschland fanden bzw. finden sich in Oberhausen, Lehnin (Brandenburg), im Main-Kinzig-Kreis, im Kreis Mittweida, im Landkreis Aichach und im Rheinisch-Bergischen Kreis. Beispiele für den Einsatz von Busanhängern in Großstädten sind Hamburg, Wolfsburg und Reutlingen sowie geplant Fürth und Osnabrück. In anderen europäischen Ländern werden Busanhänger in Luzern, im Verkehrsverbund Tirol und in Luxemburg eingesetzt.