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Detailergebnis zu DOK-Nr. 62042

Verfahren zur Kategorisierung von Straßentunneln gemäß Gefahrgutrecht

Autoren K.-G. Kukoschke
A. Giese
Sachgebiete 15.8 Straßentunnel

Straße und Autobahn 61 (2010) Nr. 2, S. 89-95, 4 B, 4 T, 16 Q

Neuere Gefahrgutvorschriften machten für viele Straßentunnel in Deutschland bis zum 31.12.2009 die Einordnung in eine der Tunnelkategorien A bis E erforderlich. Der Beitrag beschreibt ein zweistufiges Verfahren, mit dem die zuständige Behörde zu einer jeweils angemessenen Tunnelkategorie gelangen kann. In Stufe 1 dieses Verfahrens prüft die zuständige Behörde, ob eine generelle Freigabe des Tunnels für kennzeichnungspflichtige Beförderungseinheiten möglich ist (= Tunnelkategorie A). Ist dies der Fall, besteht keine Notwendigkeit zu weiteren Untersuchungen. Ist eine Freigabe auf Stufe 1 nicht möglich, muss sich eine vertiefte Risikoanalyse auf Stufe 2 anschließen. Stufe 2 des Verfahrens liefert quantitative Risikosummenkurven. Aus deren Verlauf im Verhältnis zu einer festgelegten Vergleichslinie ergibt sich die Tunnelkategorie. Mit der prinzipiell gleichen Methodik findet anschließend mit dem selben Kriterium die Prüfung statt, ob von der Durchfahrt ausgeschlossene Gefahrgüter auf Umfahrungsstrecken transportiert werden können. Damit steht in technischer Hinsicht ein Verfahren zur Verfügung, das die eindeutige Kategorisierung erlaubt. Die rechtliche und organisatorische Umsetzung der Verfahrensergebnisse bleibt jedoch noch zu klären.