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Detailergebnis zu DOK-Nr. 62509

Die Eingriffsregelung des neuen Bundesnaturschutzgesetzes

Autoren R. Hendler
S. Brockhoff
Sachgebiete 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 29 (2010) Nr. 12, S. 733-738, 38 B

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl I, 2542) ist das bisherige Rahmenrecht des Bundes durch eine gesetzliche Vollregelung ersetzt worden. Das seit dem 01.03.2010 geltende neue Gesetz beruht auf der im Zuge der Föderalismusreform geschaffenen konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz für Naturschutz und Landschaftspflege nach Art. 74 Nr. 29 GG. Einer der wesentlichen Bestandteile des Bundesnaturschutzrechts ist - wie bisher - die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung. In dem Bemühen um Flexibilisierung der Regelung und deren Anpassung an die Bedürfnisse der Praxis hat der Gesetzgeber einige Modifikationen und Ergänzungen vorgenommen, die nachfolgend vorgestellt und im Hinblick auf ihre praktische Bedeutung untersucht werden sollen.