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Detailergebnis zu DOK-Nr. 62614

Minimierung der Gefährdung des Betriebsdienstpersonals aus sicherheitstechnischer und organisatorischer Sicht

Autoren M. Höhne
Sachgebiete 16.0 Allgemeines

Kolloquium Straßenbetriebsdienst 2009. Köln: FGSV Verlag, 2010 (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 002/94) S. 157-166, 15 B, 1 Q

Wenn es um Arbeitsunfälle geht, dann geht es auch immer um Geld. Zum einen kostet Unfallverhütung primär Geld der Unternehmer und es sind Investitionskosten, die zur Verbesserung der Arbeitssicherheit hier zu Buche schlagen. Jedoch muss im Gegenzug auch bedacht werden, dass Arbeitsausfallzeiten durch Unfälle dem Unternehmer ebenfalls Geld kosten. Diese Kosten sind gegenzurechnen. Den Verunfallten selbst entstehen auch Kosten. Diese zu begleichen wird von der Sozialgemeinschaft sichergestellt. Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand tragen Heil- und Rehabilitationskosten bei schweren Unfällen. Jedoch sollte man bedenken, dass auch ein durch einen Arbeitsunfall verletzter Beschäftigter immer noch auf ein paar zusätzlichen Kosten sitzen bleibt, die sich z. B. durch die Veränderungen der Lebensumstände ergeben und die nicht in jedem Fall durch die Leistungen der Unfallkassen abgedeckt sind. Neben den Kosten ist der Arbeitsunfall, also das Ereignis selbst - vor allem wenn es schwerer Natur ist - ein tiefer Einschnitt in Gesundheit und Psyche eines Betriebsdienstbeschäftigten, aber auch seines gesamten privaten und betrieblichen Umfelds, insbesondere der Familie.