Zurück Vor

Detailergebnis zu DOK-Nr. 62811

In-situ Messung der akustischen Leistungsfähigkeit von Schallschirmen (Forschungsauftrag VSS 2002/202)

Autoren K. Heutschi
F. Emrich
Sachgebiete 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Zürich: Schweizerischer Verband der Straßen- und Verkehrsfachleute (VSS), 2009, 93 S., 17 B, 2 T, 18 Q, Anhang (Bundesamt für Straßen (Bern) H. 1285)

Die akustische Qualität der bei Lärmschutzwänden an Straßen verwendeten Materialien und Konstruktionen wird durch die Schalldämmung und die Absorption charakterisiert. Dazu stehen im Labor standardisierte Prüfmöglichkeiten zur Verfügung. Mit der Technischen Spezifikation CEN/TS 1793-5 (Adrienne) wurde ein Verfahren vorgeschlagen, welches die Messung dieser Eigenschaften in situ erlaubt. Die Vorzüge dieses "Feld"-Messverfahrens sind die mögliche Nachprüfbarkeit der Wirkung von Lärmschutzbauten und die Nachbildung von realitätsnahen Schalleinfallsrichtungen. Die Messmethode basiert auf der Beschallung des zu prüfenden Objekts und Auswertung der transmittierten bzw. reflektierten Anteile. Dazu werden Impulsantworten gemessen und die gesuchten Komponenten mittels zeitlicher Gewichtung herausgefenstert. Bei der Untersuchung der Reflexions- bzw. Absorptionseigenschaften muss der Abstand zur Oberfläche genau bekannt sein, um eine entsprechende Abstandsnormierung vornehmen zu können. Gegen tiefe Frequenzen hin zeigt das Verfahren eine grundlegende physikalische Beschränkung. Diese liegt in der endlichen Objektfläche und in der endlichen Länge des für die zeitliche Gewichtung verwendeten Fensters begründet. Das Adrienne-Verfahren wurde an Lärmschutzwänden unterschiedlichster Bauart an verschiedenen Standorten eingesetzt. Dabei zeigten sich erhebliche Resultatsunsicherheiten, die auf die Abstandsabhängigkeit der Messergebnisse bei Profilierung der Wandoberflächen und auf die große Sensitivität der Ergebnisse bezüglich der Lage des ADRIENNE-Zeitfensters zurückzuführen sind. Aus heutiger Sicht kann das Verfahren aufgrund der großen Unsicherheiten noch nicht für den Praxiseinsatz an Lärmschutzwänden empfohlen werden.