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Detailergebnis zu DOK-Nr. 63002

Eigenwirtschaftlichkeit und Teilbereichsausnahme: am Ende Rechtssicherheit

Autoren T.D. Würtenberger
Sachgebiete 3.0 Gesetzgebung
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Nahverkehr 28 (2010) Nr. 6, S. 62-64, 32 Q

Der Gesetzgeber führte 1996 den Unterschied zwischen eigen- und gemeinwirtschaftlichen Verkehren für die Erteilung von ÖPNV-Linienverkehrsgenehmigungen ein. Mit Inkrafttreten der VO 1370/2007 ist der Unterschied zwar obsolet geworden, zuletzt ergingen aber mehrere Urteile zu der Eigenwirtschaftlichkeit von Verkehren, vor allem zu der Frage, ob Unternehmen, die nicht nur ÖPNV betreiben, eigenwirtschaftliche Verkehre nach § 13 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) genehmigt werden dürfen. Relevant sind diese Entscheidungen immer noch für alle Linienverkehrsgenehmigungen, die vor dem 3. Dezember 2009 erteilt wurden. Der Beitrag erklärt die Hintergründe der Rechtsstreite und stellt die aktuellen Urteile dar.