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Detailergebnis zu DOK-Nr. 63205

Untersuchungen zur Verzögerung des Schadensfortschritts bei AKR-geschädigten Fahrbahndecken aus Beton

Autoren C. Müller
E. Eickschen
R. Pierkes
Sachgebiete 12.2 Betonstraßen

Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW, 2010, 40 S., 23 B, 2 T, 9 Q, Anhang (Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMVBS, Bonn) H. 1038). - ISBN 978-3-86918-008-3

Durch die Zugabe von Lithium bei der Herstellung von Beton kann unter bestimmten Voraussetzungen eine schädigende AKR verhindert werden. In dem Forschungsvorhaben wurde untersucht, ob mit einer Lithium-Tränkung der Schadensfortschritt einer rissgeschädigten Betonfahrbahndecke beeinflusst werden kann. Hierzu wurden die vorhandene Literatur ausgewertet und Laboruntersuchungen an Bohrkernen aus einer rissgeschädigten Betonfahrbahndecke durchgeführt. Die Laborversuche zeigen, dass durch die Lithiumbeaufschlagung die Dehnungen nicht verringert wurden. Eine Verhinderung oder zumindest Verzögerung der schädigenden AKR konnte somit nicht nachgewiesen werden. Ursache hierfür ist vermutlich auch, dass das Lithium nur ca. 1 bis 2 cm tief in den oberflächennahen Bereich und nicht bis in den unteren Bereich der ca. 26 cm dicken einschichtigen Betondecke eindringt. Die Rissschädigung der Decke müsste für eine entsprechende Eindringtiefe bereits stärker ausgeprägt sein. Eine derart vorgeschädigte Betondecke dürfte aber infolge der andauernden Dauerschwingbeanspruchung vermutlich nur noch eine geringe Restlebensdauer aufweisen, sodass durch eine Lithium-Tränkung keine Verlängerung der gesamten Nutzungsdauer zu erwarten wäre. Eine Lithiumbehandlung sollte daher an einer Betonfahrbahndecke mit zweischichtiger Bauweise mit geschädigtem Oberbeton (Schichtdicke ca. 7 cm) durchgeführt werden. Die Decke sollte zum Zeitpunkt der Tränkung nur eine geringe Schädigung aufweisen. Es ist vorstellbar, dass das Lithium im Fugenbereich leichter in den Beton eindringen kann. Möglicherweise lässt sich durch eine frühzeitige Tränkung die Schädigung der Fugenbereiche aufhalten, die üblicherweise zu vorzeitigen Erhaltungsmaßnahmen führt.