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Detailergebnis zu DOK-Nr. 63264

Einsatzbereiche von Verfahren zur Entscheidungsfindung in der Verkehrsplanung

Autoren C. Walther
Sachgebiete 5.17 Bewertungsverfahren (Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen)

Straßenverkehrstechnik 55 (2011) Nr. 1, S. 25-31, 2 B, 7 Q

Verfahren zur Entscheidungsfindung in der Verkehrsplanung stellen den Prozess dar, mit dessen Hilfe Aussagen zur gesamthaften Zielerreichung bei geplanter Umsetzung einer Maßnahme in Bezug auf das gewählte Zielsystem getroffen werden können. Über die Ausgestaltung und die Einsatzbereiche solcher Verfahren wurden in der Fachwelt und auch im politischen Raum immer leidenschaftlich diskutiert. Der Arbeitskreis "Einsatzbereiche von Bewertungsverfahren" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat sich in den letzten drei Jahren intensiv um eine sachliche und ausgewogene Darstellung der Verfahren zur Entscheidungsfindung in der Verkehrsplanung und ihre möglichen Einsatzbereiche bemüht. Diese Arbeiten sind in einem Hinweispapier dokumentiert, in dessen Mittelpunkt die Beschreibung der Wertsyntheseverfahren und ihre fallweise Anwendung stehen. Darüber hinaus wird dem Aspekt der "Entscheidungsfindung" besonderer Nachdruck dadurch verliehen, dass die Ergebnisse der Verfahren als ein Beitrag zur Abwägung bei Planungsprozessen dargestellt werden. Es zeigt sich, dass es nur wenige Kriterien bzw. "Entscheidungskontexte" gibt, die zwingend in einer gegebenen Bewertungssituation auf ein Wertsyntheseverfahren führen. Vielmehr führt die Beschäftigung mit den Entscheidungskontexten zu einer transparenten Diskussion über jeweils mögliche adäquate Wertsyntheseverfahren und unterstützt damit den gesamten Prozess der Abwägung. Anforderungen und Beispiele aus der Praxis machen deutlich, dass oft Kopplungen von Wertsyntheseverfahren oder mehrere Wertsyntheseverfahren parallel zur Anwendung kommen (können); darüber hinaus aber auch, dass "Dynamische Aspekte bei Investitionsplanung und Projektbewertung im Verkehrssektor" Weiterentwicklungen der Wertsyntheseverfahren erforderlich machen werden.