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Detailergebnis zu DOK-Nr. 63439

Entwurf und Gestaltung von Unter- und Überführungen für Fußgänger und leichte Zweiräder (Orig. franz.: Conception et aménagement de passages inférieurs et supérieurs pour piétons et deux-roues légers - Mandat de recherche VSS 1999/209)

Autoren M. Hermann
C. Boss
Sachgebiete 0.5 Patentwesen
5.5 Radverkehr, Radwege
5.6 Fußgängerverkehr, Fußwege, Fußgängerüberwege
15.5 Fußgängerbrücken und -unterführungen

Zürich: Schweizerischer Verband der Straßen- und Verkehrsfachleute (VSS), 2008, 106 S., 69 B, 18 T (Bundesamt für Straßen (Bern) H. 1290)

Unter- und Überführungen für Fußgänger und/oder Radfahrer sind im Allgemeinen kostspielig und schwer zu realisierende Bauwerke, in dem Sinne, dass der optimale Betrieb solcher Durchgänge direkt von der richtigen Grundauswahl im Hinblick auf Entwurf, Gestaltung und Ausstattung abhängt. In diesem Kontext, der Anwendungsbereich und der Inhalt der Normen SN 640 390 bis SN 640 392 über die Unterführungen für Fußgänger, die 1975/76 von der VSS veröffentlicht wurden, entsprechen nicht mehr den gegenwärtigen Bedürfnissen, insbesondere in Bezug auf deren gemischte Benutzung durch Fußgänger und Radfahrer. Die Forschungsarbeit hat erlaubt, zwei neue Normen vorzuschlagen: VSS SN 640 246 "Querungen für den Fußgänger- und leichten Zweiradverkehr; Unterführungen" und VSS SN 640 247 "Querungen für den Fußgänger- und leichten Zweiradverkehr; Überführungen". Diese behandeln folgende Aspekte: Die Betriebsform: Wahl der Betriebsform und der induzierten Anforderungen, Übersicht der Signalisation zur Verfügung. Der Entwurf: Allgemeines und Entwurfsgrundsätze zur Förderung angepasster Bauwerke, Bestimmung des geometrischen Normalprofils, zu berücksichtigende Anforderungen für die Ausarbeitung der horizontalen und vertikalen Linienführung. Die Sicherheit: Garantie des Sicherheitsgefühls und der Sichtverhältnisse, umzusetzende Beleuchtung, Verfügung der Ausstattung, zu berücksichtigende Anforderungen für Schranken, Pfosten, Schwenkbarrieren, Geländer und Handläufe. Die Ausstattung: Notwendigkeit eines Wasseranschlusses und zusätzlicher Einrichtungen. Die Unterhaltung: Integration der Entwässerung und des Winterdiensts.