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Detailergebnis zu DOK-Nr. 63456

Straßenverkehrsrecht: Straßenverkehrsgesetz, Straßenverkehrs-Ordnung, Fahrerlaubnis-Verordnung, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (Auszug), Bußgeldkatalog, Gesetzesmaterialien, Verwal tungsvorschriften und einschlägige Bestimmungen des StGB und der StPO (41., neu bearb. Auflage)

Autoren P. Hentschel
P. König
P. Dauer
Sachgebiete 3.9 Straßenverkehrsrecht

München: Beck Verlag, 2011, XVIII, 1820 S. (Beck'sche Kurz-Kommentare Bd. 5). - ISBN 978-3-406-60991-6

Der Kommentar enthält StVG, StVO, StVZO, FeV, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Bußgeldkatalog, Gesetzesmaterialien, Verwaltungsvorschriften und einschlägige Bestimmungen des StGB und der StPO. Für die 41. Auflage standen Verlag und Autoren vor dem Problem, dass die 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 05.08.2009 (BGBl I S. 2631) nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) wegen Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Zitiergebot nach Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG nichtig ist. Die noch für Herbst 2010 angekündigte Neubekanntmachung der StVO, mit der der Fehler behoben werden soll, lag bei Redaktionsschluss noch nicht im Entwurf vor. Um nicht eine absehbar binnen kurzem veraltete StVO zu verwenden, fiel die Entscheidung, der 41. Auflage das Regelwerk in der Fassung der genannten Novelle zugrunde zu legen. Dies schien umso mehr vertretbar, als sich die Neubekanntmachung auf Fehlerkorrektur beschränken, also dem Rechtsstand gemäß Änderungsverordnung in allen zentralen Punkten entsprechen wird. Hinzu kommt, dass bislang nicht richterlich geklärt ist, ob die Auffassung des BMVBS zutrifft und ob einzelne Verstöße gegen das Zitiergebot die Nichtigkeit der gesamten Verordnung zur Folge haben. Außer der 46. Änderungsverordnung, die tiefgreifende Änderungen in Inhalt und Aufbau des Kommentars erforderlich machte, waren 9 weitere Rechtsänderungen einzuarbeiten. Als Kapitel 6 wurde eine auszugsweise Erläuterung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) aufgenommen.