Zurück Vor

Detailergebnis zu DOK-Nr. 63458

Führung des Radverkehrs in Einbahnstraßen

Autoren D. Alrutz
Sachgebiete 3.9 Straßenverkehrsrecht
5.5 Radverkehr, Radwege

Handbuch der kommunalen Verkehrsplanung. Offenbach u. a.: Wichmann Verlag. - Loseblattsammlung, 59. Lieferung, 2010, Ordner 4, Kapitel 5.3.1.1, 20 S., 16 B, 8 Q

Einbahnstraßen stellen innerorts besonders häufige Barrieren für den Radverkehr dar. Da sie vorrangig der Lenkung des Kfz-Verkehrs dienen, sollten Radfahrer grundsätzlich von dieser Regelung ausgenommen werden. Dazu gibt es entsprechend den verkehrlichen Gegebenheiten verschiedene Lösungsmöglichkeiten. In Tempo 30-Zonen wurden durch die Änderungen der VwV-StVO von 2009 die verkehrsrechtlichen Anforderungen an eine Öffnung für gegengerichteten Radverkehr aufgrund der guten Erfahrungen erheblich reduziert. Damit wurden die Möglichkeiten, die Durchlässigkeit von Verkehrsnetzen für Radfahrer zu erhöhen und Radverkehrsnetze vergleichsweise kostengünstig zu komplettieren, weiter verbessert. Die Öffnung von Einbahnstraßen ist deshalb auch ein wichtiger Beitrag zur Förderung des Radverkehrs und der Erhöhung der Verkehrssicherheit.