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Detailergebnis zu DOK-Nr. 63792

Wiedervernetzung von Lebensräumen in Deutschland

Autoren A. Wehner-Heil
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP
15.0 Allgemeines, Erhaltung

Straße und Verkehr 97 (2011) Nr. 6, S. 20-23, 6 B, 8 Q

Nach den Vorgaben des deutschen Bundesnaturschutzgesetzes sind Beeinträchtigungen soweit wie möglich zu vermeiden; nicht vermeidbare Beeinträchtigungen sind durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren. Während viele Wirkungen der Straße nur zu einem geringen Teil vermieden werden können, besteht die Möglichkeit, wesentliche ökologische Vernetzungsbeziehungen durch entsprechende Maßnahmen aufrechtzuerhalten. Das gilt insbesondere, wenn die Straße im bewegten Gelände durch einen Tunnel oder über Talbrücken geführt werden muss. Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen können darüber hinaus wesentlich zu diesem Ziel beitragen. So ist es mittlerweile gute Praxis geworden, beim Neubau von Bundesfernstraßen Grünbrücken oder Heckenbrücken für Fledermäuse im Bereich von wichtigen Korridoren oder Wanderrouten zu errichten. Amphibienschutzeinrichtungen und -durchlässe sind bereits seit den 1980er Jahren im Straßenbau etabliert. In Deutschland werden bei dem Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen regelmäßig Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen errichtet. Seit 2010 sind auch Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen im bestehenden Straßennetz möglich. Im Rahmen der Konjunkturprogramme werden derzeit 14 Grünbrücken an Bundesfernstraßen errichtet. Die Bundesregierung erarbeitet ein Bundesprogramm Wiedervernetzung, in dem Abschnitte an Bundesfernstraßen aufgeführt sind, in denen vorrangig Wiedervernetzungsmaßnahmen umzusetzen sind. Derzeit gibt es in Deutschland 55 Grünbrücken.