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Detailergebnis zu DOK-Nr. 63811

DEKRA Verkehrssicherheitsreport Motorrad 2010: Strategien zur Unfallvermeidung auf den Straßen Europas

Autoren
Sachgebiete 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle)

Stuttgart: DEKRA Automobil GmbH, 2010, 60 S., zahlr. B

Der Report mit sechs Artikeln befasst sich mit der Verkehrssicherheit von Motorrädern. Das in Deutschland für die Bestandsstatistik zuständige Kraftfahrt-Bundesamt verwendet hierfür den Begriff "Krafträder". Hierzu zählen über 98 Prozent zweirädrige Kfz (Motorräder und Roller) mit amtlichem Kennzeichen einschließlich der sogenannten Leichtkrafträder bis 125 cm³ Hubraum. Der Rest sind dreirädrige Kfz und leichte vierrädrige Kfz mit amtlichem Kennzeichen. Das für die Unfallstatistik zuständige Statistische Bundesamt verwendet für diese Fahrzeuggruppe den Begriff "Motorräder mit amtlichem Kennzeichen". Die zugehörige Fahrerlaubnis wird als Klasse A1 (für Leichtkrafträder) beziehungsweise A (für Krafträder und Roller) bezeichnet. Nicht betrachtet werden die motorisierten Zweiräder mit Versicherungskennzeichen (Mofas, Mopeds, Mokicks, leichte drei- und vierrädrige Kfz und Krankenfahrstühle). Diese Fahrzeuge können bereits mit einer Fahrerlaubnis der Klasse M oder sogar ohne besondere Fahrerlaubnis gefahren werden. Im internationalen Sprachgebrauch werden die im Bericht behandelten Fahrzeuge als "Motorcycles and Scooter" bezeichnet. Hier ist ebenfalls zu beachten, dass unter dem Oberbegriff "Powered Two-Wheelers" auch die kleineren "Mopeds" angesiedelt sind.