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Detailergebnis zu DOK-Nr. 63926

Erfolgskontrolle Fahrzeugrückhaltesysteme (Forschungsauftrag VSS 2006/207)

Autoren W. Schüler
M. Weissert
Sachgebiete 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle)
6.5 Leit- und Schutzeinrichtungen

Zürich: Schweizerischer Verband der Straßen- und Verkehrsfachleute (VSS), 2011, 69 S., 7 B, 44 T, 18 Q (Bundesamt für Straßen (Bern) H. 1326)

Sinn und Zweck dieser Forschungsarbeit war die Untersuchung der Wirkungsweisen von in der Schweiz in der Regel zur Anwendung kommende Fahrzeugrückhaltesysteme im realen Unfallgeschehen. Hierbei sollte ein direkter Vergleich mit den für die jeweiligen Schutzeinrichtungen nach Norm SN EN 1317-2 festgelegten Leistungseigenschaften mit dem Schwerpunkt der Verletzungsrisiken für die Fahrzeuginsassen und die Rückhalteeigenschaften der Systeme erfolgen. Die Untersuchungen erfolgten ausschließlich für Schutzeinrichtungen (Leitschrankensysteme, Betonleitmauern, etc.) und nicht für Anpralldämpfer oder Anfangs-/Endkonstruktionen. Des Weiteren sollte mithilfe des Forschungsprojekts geprüft werden, ob bei konsequenter Anwendung der Norm SN 640 561 und der Richtlinie für Fahrzeugrückhaltesysteme des Bundesamts für Straßen im realen Unfallgeschehen der angestrebte Sicherheitszuwachs erzielt werden kann. Es wurden alle polizeilich registrierten Unfälle an Schutzeinrichtungen im Zeitraum von 2003 bis 2008 im Kanton Zürich auf den Autobahnen A 1, A 3 und A 51 und auf allen Haupt- und Nebenstraßen ausgewertet. Des Weiteren wurden alle Unfälle an Betonleitmauern auf der Autobahn A 2 im Kanton Baselland von 2003 bis 2007 als Datengrundlage herangezogen. Die Auswertungen zeigen, dass einige wesentliche Informationen für den Vergleich des realen Unfallgeschehens mit den nach Norm SN EN 1317-2 erfolgten Prüfungen nicht in dem erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Dies trifft vor allem auf teils unzureichende Unfallrekonstruktionen auf Grund fehlender Anknüpfungstatsachen zu. Ungeachtet dessen können auf Grundlage der Auswertungen die in den Normen und Richtlinien enthaltenen Vorgaben für Autobahnen als durchweg richtig beurteilt werden.