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Detailergebnis zu DOK-Nr. 64232

Leitkonzept - Stadt und Region der kurzen Wege: Gutachten im Kontext der Biodiversitätsstrategie (Sachverständigengutachten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Forschungskennzahl 363 01 327)

Autoren K.J. Beckmann
J. Thiemann-Linden
J. Gies
Sachgebiete 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen)
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt, 2011, 114 S., 16 B, 21 T, zahlr. Q (Umweltbundesamt, Texte H. 2011, 48)

Am 7. November 2007 hat das Bundeskabinett die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (Biodiversitätsstrategie) beschlossen. Die starke Flächeninanspruchnahme durch Siedlung und Verkehr wird als eine Gefahr für den Erhalt der Biodiversität erkannt, weil unzerschnittene und verkehrsarme Räume verloren gehen. Der dauerhafte Flächenentzug durch Bebauung mit seinen vielfältigen Auswirkungen auf Natur und Landschaft stellt einen erheblichen Eingriff in das Ökosystem dar. Neben dem Verlust und der Zerstörung der gewachsenen Böden und ihren Leistungen für den Naturhaushalt gehen weitere negative Auswirkungen für Natur und Landschaft mit dem Flächenverbrauch einher, wie beispielsweise der Lebensraumverrust für Tiere und Pflanzen. Die Gefährdung, die für die Biodiversität von der Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Verkehr ausgeht, soll eingedämmt werden. Als konkrete Zukunftsvision formuliert die Biodiversitätsstrategie, dass sich die Lebensqualität der Menschen erhöht, ohne für Siedlung und Verkehr zusätzliche Flächen in Anspruch zu nehmen. Ziel ist es, bis zum Jahre 2020 für die Zwecke Siedlung und Verkehr maximal 30 Hektar pro Tag neu in Anspruch zu nehmen, langfristig sollte die Neuinanspruchnahme weitestgehend durch die erneute Nutzung vorhandener Flächen ersetzt werden. Zur Realisierung dieser Zukunftsvision sieht die Biodiversitätsstrategie vor, bis 2010 das Leitkonzept "Stadt der kurzen Wege" zu erarbeiten und bis 2020 umzusetzen.