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Detailergebnis zu DOK-Nr. 64270

Erdbau und Entwässerung bei Verträgen mit funktionalen Anforderungen

Autoren S. Glück
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen
7.0 Allgemeines, Klassifikation

Erd- und Grundbautagung 2010: Vorträge der Tagung der Arbeitsgruppe "Erd- und Grundbau", 9./10. März 2010, Münster. Köln: FGSV Verlag, 2010, CD-ROM (Schriftenreihe der Arbeitsgruppe "Erd- und Grundbau" (FGSV, Köln) H. 11) (FGSV C 11) S. 3 S. 36-48, 9 B

Der Funktionsbauvertrag im Baubereich bedeutet als Sonderform der Public Private Partnership eine vertraglich geregelte, entgeltliche Zusammenarbeit zwischen Öffentlicher Hand und Privatwirtschaft über einen längeren Zeitraum im Lebenszyklus eines Bauwerks. Beim vorgestellten Funktionsbauvertrag werden erstmals funktionale Anforderungen an Erdbau und Entwässerung definiert. Für das Pilotprojekt A 6 Los 782 im Süden von Nürnberg wurden unter anderem eine ZTV Funktion E-StB 08 sowie eine ZTV Funktion Ew-StB 08 projektbezogen erstellt. Die funktionalen Teile des Vertrags umfassen unter anderem die Bauleistungen für Erdbau, Entwässerung sowie die in einem Leistungsprogramm ausgeschriebenen Leistungen für die Erhaltung der funktional erstellen Gewerke über einen Zeitraum von 25 Jahren. Der Nachweis der Bauqualität ist vom Auftragnehmer anhand einer umfassenden Dokumentation zu führen. Regelmäßige Kontrollprüfungen seitens des Auftraggebers sind nicht vorgesehen. Während des Erhaltungszeitraums werden in festgelegtem Turnus Funktionsinspektionen und Zustandskontrollen vorgenommen. Nach Zwischenbilanz von Anfang 2010 werden die Erdbaumaßnahmen auf hohem Qualitätsniveau durchgeführt, das Qualitätsmanagement erfolgt gemäß den ZTV E-StB 94/97. Beim Bau von Entwässerungseinrichtungen wurde bislang ähnlich verfahren. Für Abweichungen von Referenzbauweisen wurden die erforderlichen Nachweise rechtzeitig vorgelegt. Mindestbedingungen des Vertrages werden eingehalten.