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Detailergebnis zu DOK-Nr. 64951

Grün in die Städte durch Landesgartenschauen

Autoren S. Schirken-Gerster
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Planerin (2012) Nr. 2, S. 46-49, 9 B

Wie keine andere Veranstaltung zeigen Landesgartenschauen die vielfältigen Aufgabenfelder der Landschaftsarchitekten und des gesamten gärtnerischen Berufsstandes in den Städten und ihren Landschaftsräumen. Voraussetzungen für die Durchführung einer Landesgartenschau sind Landschaftspläne; sie werden in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Stadt und freien Landschaftsarchitekten erstellt. Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz müssen sie in die Flächennutzungsplanung und damit in die langfristige Stadtentwicklung übernommen werden. Damit ist gesichert, dass Freiflächen auf Dauer entstehen und die neuen Grünbereiche das Freiflächenkonzept der Stadt ergänzen. Sechs bis acht Jahre vor dem geplanten Ausstellungsjahr werden Standort- und Programmgutachten erarbeitet. Sie legen aus dem Zusammenhang der städtischen Freiflächen und unter Berücksichtigung der ökologischen Zusammenhänge das 10 bis 15 ha große Gelände der Landesgartenschau fest, entwickeln erste Konzepte für das Programm, beziehen städtebauliche Aufgaben wie die Verkehrsberuhigung von Stadtkernen, neue Wohngebiete, ein geschlossenes Fuß- und Radwegenetz ein. Bei der wachsenden Attraktivität bayerischer Landesgartenschauen sind diese Standortgutachten zugleich auch die Bewerbungsunterlagen für die Durchführung einer Landesgartenschau bei der Gesellschaft zur Förderung der bayerischen Landesgartenschauen mbH.