Zurück Vor

Detailergebnis zu DOK-Nr. 65300

Ist Barrierefreiheit messbar?

Autoren P. Zeile
B.S. Bergner
Sachgebiete 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen)

PLANERIN (2012) Nr. 3, S. 21-23, 7 B, 3 Q

Barrierefreiheit bedeutet im übertragenen Sinne, dass Menschen unabhängig von einer eventuell vorhandenen Behinderung oder Mobilitätseinschränkung Gegenstände, Medien und Infrastruktur uneingeschränkt nutzen können. Dies mag für einen jungen Menschen nicht unbedingt zu den dringendsten Problemen gehören, jedoch kann dies in zukünftigen Lebenslagen anders aussehen. Gerade bei der Gestaltung des öffentlichen Raums können sich - je nach Lebenslage - verschiedene Probleme der "Accessibility", der Zugänglichkeit, ergeben. Eine Treppe, ein zu hoher Bordstein kann nicht nur ein Hindernis für einen Rollstuhlfahrer oder eine blinde Person sein, auch für Eltern, die Kinderwagen schieben, oder ältere, nicht mehr so mobile Menschen mit Gehhilfen, stellen solche Infrastrukturen oft eine Belastung dar. Doch wie ist so eine Belastung messbar? Zum einen gibt es natürlich DIN-Vorschriften zur Neuanlegung von Infrastrukturen und dementsprechende Gestaltungsrichtlinien. Wie kann jedoch der Bestand überprüft werden? Meist ist dies nur durch Befragung subjektiver Eindrücke der Betroffenen möglich. Eine objektive Messung, wie sie zum Beispiel bei Schall möglich ist, hat bis jetzt noch keinen Einzug in das Methodenrepertoire der Planenden gefunden. An dieser Stelle setzt der Ansatz des "emotional mapping" oder des "Menschen als Messfühler" an.