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Detailergebnis zu DOK-Nr. 65314

Der ÖPNV braucht klare Zielvorgaben und eine verlässliche Finanzierung: die Zukunft der ÖPNV-Finanzierung

Autoren A. Hofreiter
S. Kühn
Sachgebiete 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

mobilogisch! 33 (2012) Nr. 3, S. 53-55, 1 B, 1 T

Insgesamt elf Milliarden Fahrgäste haben 2011 Busse und Bahnen in Deutschland genutzt. Damit wurde wieder ein neuer Rekord erreicht. Trotz steigender Fahrgastzahlen ist die Zukunft der ÖPNV-Finanzierung alles andere als gesichert. Bisher tragende Finanzierungsinstrumente laufen bis 2019 aus. Zudem ist die gegenwärtige Finanzierungsstruktur des ÖPNV intransparent und teils ineffizient. Die Verkehrspolitik steht in den kommenden Jahren vor einer Herkulesaufgabe und die Zeit drängt: Wenn nicht bald eine neue Finanzierungsarchitektur entworfen wird, dann drohen empfindliche Einschnitte beim Leistungsangebot und eine weitere Verschlechterung des Infrastrukturzustands. Mit der Bahnreform 1994 wurde die Zuständigkeit für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) an die Bundesländer übertragen, der Bund stellt den Ländern seitdem Mittel für die Bestellung von Zugkilometern zur Verfügung. Im Zuge der Föderalismusreform beschlossen Bund und Länder im Jahr 2006, dass der Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur keine Gemeinschaftsaufgabe mehr sein sollte. Eine Übergangsfrist bis 2019 wurde vereinbart, und das Verhandlungsergebnis wurde so auch im Grundgesetz festgeschrieben. In Antworten auf parlamentarische Fragen weist die Bundesregierung stets darauf hin, dass für den ÖPNV grundsätzlich die Länder zuständig seien (zum Beispiel BT-Drs.17/8554). Die Finanzbeziehungen von Bund und Ländern einschließlich der ÖPNV-Finanzierung müssen nach 2019 neu geordnet werden, doch die Unsicherheit über die zukünftige Regelung sorgt bereits heute für einen Investitionsstau.