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Detailergebnis zu DOK-Nr. 65442

Planfeststellung für den Neubau des 4. Abschnitts der Bundesautobahn A 281 (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.11.2011 - 9 A 23/10)

Autoren
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung
5.1 Autobahnen

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 31 (2012) Nr. 9, S. 557-567

Die Klägerin wandte sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Freien Hansestadt Bremen für den Neubau des 4. Abschnitts der Bundesautobahn A 281. Der Neubau der A 281 soll eine Eckverbindung zwischen den nordöstlich und südwestlich der Stadt Bremen verlaufenden Autobahnen A 27 und A 1 herstellen, diese Autobahnen entlasten und eine leistungsfähige Anbindung des südlich der Weser gelegenen Güterverkehrszentrums, der Weserhäfen und des Flughafens Bremen an das überregionale Verkehrsnetz gewährleisten. Das Gesamtprojekt umfasst fünf Bauabschnitte. Der Bauabschnitt 1 zwischen der A 27 und der Hafenrandstraße steht seit 1995 unter Verkehr. Die ersten Teilabschnitte der Bauabschnitte 2 und 3 wurden dem Verkehr Anfang 2008 übergeben, und mit dem Bau des 2. Teilabschnitts des Bauabschnitts 3 wurde begonnen. Mit Urteil vom 24.11.2011 hat der Senat die Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Teilabschnitt 2/2 festgestellt. Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als vierstreifige Autobahn ausgewiesen. Die Ausführung der Weserquerung als Absenktunnel hat zur Folge, dass das südlich der Weser im Ortsteil Seehausen an der Hafenrandstraße errichtete Wohngebäude der Klägerin sowie weitere fünf dort gelegene Wohnhäuser abgerissen werden müssen. Das BVerwG hat die Klage abgewiesen.