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Detailergebnis zu DOK-Nr. 65445

Planfeststellung für den Neubau des 4. Abschnitts der Bundesautobahn A 281 (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.11.2011 - 9 A 24/10)

Autoren
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht
5.1 Autobahnen

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 31 (2012) Nr. 9, S. 567

Auch mittelbar Betroffene können eine zu Unrecht unterblie-bene Umweltverträglichkeitsprüfung oder eine zu Unrecht unterbliebene Vorprüfung des Einzelfalls über die UVP-Pflichtigkeit rügen, ohne dass es darauf ankommt, ob sich der Fehler auf ihre Rechtsposition ausgewirkt haben kann (§ 4 III UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) in Verbindung mit § 61 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Der Anspruch auf fehlerfreie Abwägung (§ 17 S. 2 FStrG, Fernstraßengesetz) umfasst grundsätzlich nicht die Befugnis, das verfassungsrechtlich geschützte private Interesse eines anderen Betroffenen am Fortbestand seines Eigentums als gegen das Vorhaben sprechenden Belang geltend zu machen (im Anschluss an das BVerwG, Dok.-Nr. 64 402). Siehe auch die Parallelentscheidung vom selben Tag (Dok.-Nr. 65 443). (Der Volltext ist online abrufbar unter BeckRS 2012, 47538).