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Detailergebnis zu DOK-Nr. 65552

Landesverkehrsplan Sachsen 2025

Autoren
Sachgebiete 0.20 Straßen- und Verkehrswesen (Länderberichte)
5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung)

Dresden: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, 2012, 73 S., 25 B, 7 T,15 Q, Anhang

Im "Landesverkehrsplan Sachsen 2025" stellt die sächsische Staatsregierung ihre künftigen verkehrspolitischen Grundsätze und Ziele sowie die dazu notwendigen Maßnahmen dar. Leitmotiv für die Entwicklung der zukünftigen Infrastrukturprojekte und Maßnahmekonzepte ist die verkehrliche Notwendigkeit. Der Landesverkehrsplan ist ein Fachplan sowohl für die einzelnen Verkehrsträger als auch für die Entwicklung des Gesamtverkehrssystems. Er stellt den Bedarf neuer Verkehrsinfrastrukturvorhaben dar, die im Landesentwicklungsplan raumordnerisch gesichert werden. Der Landesverkehrsplan bindet die Staatsregierung und ihre nachgeordneten Behörden intern. Er entfaltet im Gegensatz zum Landesentwicklungsplan keine unmittelbaren Rechtswirkungen nach außen. Die maßnahmenkonkrete Ausfüllung dieses Plans erfolgt im Zuge der vertiefenden Fachplanung durch die zuständigen Aufgabenträger. Der Landesverkehrsplan ist kein Haushalts- oder lnvestitionsplan. Die Bereitstellung der Finanzmittel wird durch die jeweiligen Haushaltspläne vorgenommen. Die zeitliche Einordnung von Baumaßnahmen erfolgt dabei im Rahmen der Bauprogramme unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Neben landesspezifischen Vorgaben spielen nationale und internationale Rahmenbedingungen eine maßgebliche Rolle. Basierend auf einer Bestandsaufnahme sowie Prognosen zur Verkehrsentwicklung bis 2025 wurden Infrastrukturmaßnahmen und Maßnahmekonzepte entwickelt, die im Prognosezeitraum umgesetzt werden sollen. Ziel ist es, die Verkehrsinfrastrukturplanungen umweltverträglich zu gestalten. Das Ministerium führte für den Landesverkehrsplan eine Strategische Umweltprüfung durch und erstellte einen Umweltbericht. ln dem als Anlage enthaltenen Bericht sind die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Plans und anderweitige Planungsmöglichkeiten ermittelt, beschrieben und bewertet.