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Detailergebnis zu DOK-Nr. 66053

Umweltfußabdruck von Schwerverkehrsfahrzeugen Phase III: Vergleich von Footprint und Schwerverkehrsabgabe (LSVA) Kriterien (Forschungsauftrag ASTRA 2010/019 und BAFU 2005-02150/01/06/05/07) (Orig. engl.: Environmental footprint of heavy vehicles phase III: comparison of footprint and heavy vehicle fee (LSVA) criteria)

Autoren K. Heutschi
L.D. Poulikakos
P. Soltic
Sachgebiete 5.22 Arbeitsstellen
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz
14.4 Fahrzeugeigenschaften (Achslasten, Reifen)

Zürich: Schweizerischer Verband der Straßen- und Verkehrsfachleute (VSS), 2013, 62 S., 51 B, 14 T, Anhang (Bundesamt für Straßen (Bern) H. 1398)

Während den Monaten März, September und November 2011 wurden an der Footprint-Monitoring-Messstelle Oberbuchsiten an der Autobahn A 1 Bern-Zürich je rund 100 000 schwere Güterfahrzeuge erfasst und hinsichtlich ihrer SWISS10-Fahrzeugkategorie, des Gesamtgewichts, der Achslast, der akustischen Emission (maximaler Vorbeifahrtpegel), der EURO Emissionskategorie, des deklarierten Gewichts sowie weiterer Parameter ausgewertet. Die Ergebnisse können als Grundlage für die Entwicklung eines Bonus/Malus-Mechanismus dienen, der gegenüber der heutigen Regelung ein verfeinertes Verursacherprinzip etabliert, mit dem Ziel umweltfreundliche Fahrzeuge zu fördern. Wie sich gezeigt hat, verursachen moderne Fahrzeuge nicht unbedingt tiefere akustische Emissionen. Es wäre deshalb wünschenswert, dass der bisher unberücksichtigte aber hinsichtlich externer Kosten sehr bedeutende Lärmaspekt in einer künftigen Verkehrsabgabe-Regelung (LSVA) berücksichtigt würde.