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Detailergebnis zu DOK-Nr. 66113

Neue PBefG-Genehmigungen bei bestehender Betrauungsregelung: wie bekommt man die?

Autoren C. Lenz
Sachgebiete 3.0 Gesetzgebung
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Nahverkehr 31 (2013) Nr. 3, S. 28-31, 6 Q

Bestehende Betrauungen gelten nach dem neuen PBefG (Personenbeförderungsgesetz) grundsätzlich fort. Das Gesetz regelt aber nicht ausdrücklich, wie ein - in der Regel bis zum 03.12.2019 - betrautes Unternehmen während der Laufzeit der Betrauung eine neue PBefG-Genehmigung bekommt. Es regelt insbesondere nicht ausdrücklich, dass in diesem Fall Konkurrenzanträge abzulehnen sind. Vergleichsweise deutlich geregelt hat der Gesetzgeber die Geltungsdauer von PBefG-Genehmigungen bei bestehender Betrauung: Die Genehmigung ist auf die Laufzeit der Betrauung zu begrenzen.