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Detailergebnis zu DOK-Nr. 66191

Planwerke für Europa: Konsequenzen der Umsetzung der EU-INSPIRE-Richtlinie für den Berufsstand

Autoren K.-U. Krause
Sachgebiete 0.5 Patentwesen
0.11 Datenverarbeitung

PLANERIN (2012) Nr. 5, S. 18-20, 1 B

Im Jahre 2007 ist, weitgehend unbemerkt von der Fachöffentlichkeit der Planerinnen und Planer, die EU-INSPIRE-Richtlinie in Kraft getreten, die bis zum Ende dieses Jahrzehnts erhebliche Auswirkungen auf die Bereitstellung von Planwerken der Bauleitplanung und Raumordnung haben wird. Das Ziel der in Kraft getretenen EU-Richtlinie INSPIRE (INfrastructure for SPatial InfoRmation in the European Community) des Europäischen Parlaments und des Rates (2007/2/EG) ist die "[...] Schaffung der Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft [...] für die Zwecke der gemeinschaftlichen Umweltpolitik sowie anderer politischer Maßnahmen oder sonstiger Tätigkeiten, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können [...]". Unter dem Terminus Geodateninfrastruktur (GDI) ist der Aufbau einer elektronischen Infrastruktur bestehend aus beschreibenden Metadaten, digitalen raumbezogenen Daten und netzbasierten Geodatendiensten (zum Beispiel Visualisierungs- und Downloaddienst) zu verstehen. Im Kontext von INSPIRE müssen über diese Infrastruktur standardisierte Geobasis- und Geofachdaten zu ausgewählten 34 Fachthemen in einer einheitlichen semantischen Struktur und in einem einheitlichen Datenformat interoperabel digital auf Basis internationaler ISO-Standards von den jeweils administrativ zuständigen Dienststellen bereitgestellt werden.