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DOK Straße
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Detailergebnis zu DOK-Nr. 66224

Akzeptanz von Verkehrsmanagementmaßnahmen: Vorstudie (Forschungsauftrag SVI 2006/003)

Autoren P. Sturm
R. Laube
C. Breser
Sachgebiete 5.3.2 Verkehrssystem-Management
5.17 Bewertungsverfahren (Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen)
6.7 Verkehrslenkung, Verkehrssteuerung, Telekommunikation

Zürich: Schweizerischer Verband der Straßen- und Verkehrsfachleute (VSS), 2012, 115 S., B, zahlr. Q, Anhang (Bundesamt für Straßen (Bern) H. 1401)

Zur Optimierung des Verkehrssystems Straße kommen inzwischen in weiten Bereichen Verkehrsmanagementmaßnahmen zum Einsatz. Die Maßnahmen reichen vom rein informativen Charakter bis zur gesetzlichen Verbindlichkeit. Trotz dieser Verbindlichkeit erreicht der Befolgungsgrad von Verkehrsanordnungen bei weitem nicht 100 %. Ziel dieser Studie war es, mit einem Sachstandsbericht, den heutigen Wissensstand im In- und Ausland zu dokumentieren. Die Analyse erfolgte über eine qualitative und womöglich auch quantitative Herleitung aus den existierenden Grundlagen. Im Rahmen der Studie wurden keine eigenen Erhebungen durchgeführt. Abschließend ermittelte die Studie die vordringlichen Forschungsfelder zur Vertiefung der Fragestellung. Die Akzeptanz einer Maßnahme wird in dieser Studie vorrangig als der Befolgungsgrad verstanden. Dieser beschreibt, welcher Anteil der Verkehrsteilnehmer sich an die Hinweise beziehungsweise Gebote der jeweiligen Maßnahmen hält und wird von der Akzeptanz aber auch von der Überwachung und Ahndung von Vergehen beeinflusst. Der Befolgungsgrad wiederum beeinflusst die verkehrliche Wirkung. Zur Überprüfung des Befolgungsgrads und der verkehrlichen Wirkungen einer Maßnahme kommen neben der Literaturanalyse im Wesentlichen zwei Methoden zum Einsatz: Befragungen und Beobachtungen. Die Ausprägung der Akzeptanz unterliegt in ihrer Bewertung unterschiedlichen Definitionen und Ansätzen. Zur Bewertung bei unterschiedlichen Systemen und Situationen ist eine Definition von abgestimmten und vor allem anerkannten Bewertungsmaßstäben erforderlich.