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Detailergebnis zu DOK-Nr. 66268

Vorstudie Schadstoff-Längsprofilmessungen zur Anwendung photokatalytischer Oberflächen in Tunneln

Autoren A. Baum
Sachgebiete 0.3 Tagungen, Ausstellungen
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz
15.8 Straßentunnel

Kolloquium Luftqualität an Straßen 2013: Tagungsbeiträge vom 20. und 21. März 2013, Bergisch Gladbach, Bundesanstalt für Straßenwesen. Köln. FGSV Verlag, 2013 (FGSV 002/102) (Hrsg.: Bundesanstalt für Straßenwesen) S. 141-152, 9 B, 2 T, 3 T, 3 Q

Mehrere Luftschadstoffe wurden durch die Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa limitiert und durch die 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) in nationales Recht umgesetzt. Während eines Planfeststellungsverfahrens müssen die Umwelteinwirkungen durch den geplanten Verkehrsweg - unter anderem in Bezug auf die Luftschadstoffe - abgeschätzt werden. Ein Straßenbauvorhaben ist dabei unzulässig, wenn allein durch den Schadstoffbeitrag der Straße die Grenzwerte nicht eingehalten werden können. Im Zuge der Planfeststellung muss also sichergestellt werden, dass die Einhaltung der Luftschadstoffgrenzwerte der 39. BImSchV möglich ist, gegebenenfalls auch durch den Einsatz geeigneter Maßnahmen. Diese können straßenbaulicher oder aber verkehrsbeschränkender Art sein. Mit dem Nachweis der Wirksamkeit photokatalytischer Oberflächen zum Abbau von Stickoxiden in unterschiedlichen Konfigurationen, könnte deren Einsatz als Maßnahme im Planfeststellungsverfahren aufgeführt werden. Zu der Fragestellung der Wirksamkeit solcher Oberflächen führt die Bundesanstalt für Straßenbau (BASt) derzeit Projekte an einer Lärmschutzwand und an einer Straße durch.