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Detailergebnis zu DOK-Nr. 66394

Mindestluftporengehalt in Waschbeton

Autoren R. Breitenbücher
C. Köster
Sachgebiete 11.3 Betonstraßen

Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW, 2013, 49 S., zahlr. B, T, Q (Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMVBS, Bonn) H. 1084). - ISBN 978-3-86918-286-5

Die Anforderung an die Mindestluftgehalte wurde aufgrund von Erfahrungswerten für Betone mit großem Größtkorn (32 mm) festgelegt, für die Betone mit kleinerem Größtkorn wurde diese lediglich grob extrapoliert. Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen des Projektes Waschbetone mit verschiedenen Luftgehalten, Zementarten, Luftporenbildnern und Mischzeiten einer CDF-Prüfung mit 28 FTW unterzogen mit dem Ziel, den tatsächlich notwendigen Mindestluftgehalt im Waschbeton experimentell zu bestimmen. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse bzgl. der Dauerhaftigkeiten von Waschbeton bei verschiedenen Luftgehalten, erscheint der derzeit geforderte Mindestluftgehalt im Frischbeton von 6,5 Vol.-% nicht zwingend notwendig, um einen ausreichenden Frost-Tausalz-Widerstand sicherzustellen. Es erscheint ein Mindestluftgehalt im Frischbeton von 4,5 Vol.-% für einen ausreichenden Frost-Tausalz-Widerstand für Waschbetone mit einem Größtkorn von 8 mm hinreichend. In Folge müssten bei einer Übernahme dieses Luftgehalts im Frischbeton in die einschlägigen Regelwerke auch die Anforderungen an die Luftporenkennwerte im Festbeton angepasst werden.