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Detailergebnis zu DOK-Nr. 66420

Planungsvereinheitlichungsgesetz: neue Regelungen im Verwaltungsverfahrensgesetz

Autoren H. Schmitz
L. Prell
Sachgebiete 3.0 Gesetzgebung
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 32 (2013) Nr. 12, S. 745-754, 60 Q

Durch Artikel 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PIVereinhG) vom 31.05.2013 (BGBI I, 1388) wird das Verwaltungsverfahrensgesetz nach den letzten Änderungen von 2009 erneut weiterentwickelt. Wie die Gesetzesbezeichnung aufzeigt, sind vor allem Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsbereinigung Gegenstand der Novelle. Der Aufsatz stellt Entstehung, Anspruch und Inhalt der neuen Bestimmungen dar. Das Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren hatte einen längeren Vorlauf. Ursprünglich war das Vorhaben unter der Bezeichnung Planungsvereinheitlichungsgesetz als Rechtsbereinigungsnovelle angelegt. Ein regelungssystematischer Sündenfall aus dem Jahr 2006 sollte bereinigt werden: Damals war mit dem Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz eine Reihe von Vorschriften zum Planfeststellungsverfahren gleichlautend in sechs Fachgesetzen eingeführt worden, weil der Weg über eine Anpassung der Verwaltungsverfahrensgesetze langwieriger gewesen wäre. Das Gesetz diente der Verfahrensbeschleunigung und sollte selbst auch möglichst schnell wirken. Deshalb mied man den langwierigeren Weg über eine Anpassung der Verwaltungsverfahrensgesetze, die sowohl in Bund als auch in den Ländern einheitlich hätten geändert werden müssen.