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Detailergebnis zu DOK-Nr. 66467

Kurzfristig kaum Lärmminderung durch Elektroautos - Positionspapier des Umweltbundesamtes

Autoren
Sachgebiete 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt, 2013, 5 S., 1 T. - Online-Ressource: verfügbar unter: www.umweltbundesamt.de

Elektroautos können nicht pauschal als leise bezeichnet werden "ihre spezifischen Vorteile für den Lärmschutz liegen im Bereich des Anfahrens und bei Geschwindigkeiten bis circa 25 km/h. In allen anderen Situationen sind sie genauso laut wie Fahrzeuge mit klassischem Verbrennungsmotor. Daher können Elektroautos auch kein alleiniges Mittel zur Minderung des Straßenverkehrslärms darstellen. Selbst wenn bis 2020 eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen unterwegs wären, würde dies nach unseren Schätzungen den Lärm am Straßenrand gerade einmal um 0,1 dB(A) mindern, das ist ein völlig unbedeutender Effekt. Zur Reduktion des Straßenlärms sind weitere Maßnahmen daher unverzichtbar. Relevante Lärmminderungspotenziale durch Elektromobilität bestehen dagegen bei schweren Fahrzeugen, die innerorts häufig anfahren und bremsen, wie Bussen des ÖPNV und Müllsammelfahrzeugen. Noch größere Potenziale existieren bei Mopeds und Motorrädern, die prinzipiell fast so leise wie Fahrräder sein könnten. Akustische Dauersignale für Elektrofahrzeuge sollten aus Gründen des Lärmschutzes nicht eingeführt werden. Eine Art Klingel als Ergänzung zur Hupe könnte dagegen helfen, mögliche Konflikte mit Fußgängern zu entschärfen.